Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Sie sind Arzt oder Klinik-Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in unsere Klinik.
Allgemeine Indikationen
Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Krankheiten, Verletzungsfolgen und
Behinderungen wie:
Spezielle Indikationen
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) der Indikationsgruppen 4 und 10a (bösartige Neubildungen) sowie berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane wie:
Behandelt werden alle neurologischen Krankheitsbilder, bei denen eine konservative, rehabilitativ orientierte Therapie geeignet ist.
Allgemeine Indikationen
Spezielle Indikationen
Spezifische Indikationen im Rahmen des neuro-orthopädischen Schwerpunktkonzepts:
Besondere Indikationen
Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.
nach § 40 Abs. 2, SGB V
Kostenträger:
Kostenträger:
Kostenträger: gesetzliche Krankenkassen (nur als Einzelfallentscheidung)
Kostenträger:
Kostenträger:
Kostenträger: Berufsgenossenschaft
Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung
Indikationen:
beihilfefähig
Pauschalarrangements nach Angebot
Mit überdurchschnittlichem Speisenangebot, wählbarem Service und Hotelkomfort der Zimmer: Die beste Synthese aus moderner Medizin und Therapie sowie Wohlfühlatmosphäre.
Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt.
Nach Antragstellung beim jeweiligen Kostenträger des Patienten melden Sie Ihren Patienten so bei uns an:
AHB-Maßnahmen für Versicherte der Rentenversicherung und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Versicherte von Privatkrankenkassen und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme von dem zuständigen Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Abs. 4. SGB V
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 40 Absatz 2 oder 23 Absatz 4 SGB V stellen.
Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Die BGSW beginnt, wenn die Akutbehandlung, beispielsweise im Krankenhaus, abgeschlossen ist.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer.
Der Patient füllt hierfür gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt einen Antrag aus und reicht ihn beim zuständigen Kostenträger ein. Die Bewilligung kommt vom Kostenträger, der Patient muss nicht aktiv werden.
Die teilstationäre Reha umfasst im Gegensatz zur ambulanten Reha das gesamte Angebotsspektrum der vollstationären medizinischen Rehabilitation mit Ausnahme der Unterbringung und teilweise der Verpflegung. Da der Patient nur tagsüber in der teilstationären Reha verweilt, erhält einen Ruhe- bzw-. Liegeplatz.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich mit Heilmittelrezepten. Sie hat das Ziel in wohnortnaher Umgebung zu versorgen. Sie kommen tagsüber in die Klinik und sind am Nachmittag oder Abend wieder zuhause.
Eine ambulante Reha wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden. Bei einer ambulanten Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei einer stationären Reha. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er wird Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.
Um den Erfolg einer Rehabilitation zu sichern, ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung Bund Versicherten eine Teilnahme am Nachsorgeprogramm IRENA:
Weitere Informationen zu IRENA der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie hier